Praktischer Arzt respektive
Praktische Ärztin ist eine seit der Weiterbildungsordnung von 1992 nicht mehr neu vergebene Berufsbezeichnung für einen niedergelassenen Arzt ohne eine zum Führen der Bezeichnung „Facharzt“ obligate Weiterbildung. Wer eine spezifische dreijährige Ausbildung in der
Allgemeinmedizin abgeschlossen hatte oder wer am 1. Januar 1990 als niedergelassener Arzt die Bezeichnung „praktischer Arzt“ geführt hat, darf sie weiter führen, ferner derjenige Arzt, der die genannten Ausbildung vor dem 1. Januar 2003 aufgenommen und vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen hat. Eine Niederlassung als
Vertragsarzt ist ohne Weiterbildung zum
Facharzt in Deutschland seit 2003 nicht mehr möglich. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung (Durchführung der
Richtlinie 93/16/EWG) wurde die Bezeichnung „praktischer Arzt“ vom Arzt für Allgemeinmedizin abgelöst.