Preußisches Abgeordnetenhaus


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Preußisches Abgeordnetenhaus
Das Preußische Abgeordnetenhaus (Haus der Abgeordneten) war bis 1918 die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte Zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. verordnete Preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Die Bezeichnung Abgeordnetenhaus wurde 1855 eingeführt. Die Abgeordneten werden üblicherweise mit dem Namenszusatz MdA bzw. MdPrA gekennzeichnet.

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