Mit dem Titel
Prinz von Geblüt (frz.
prince du sang, engl.
prince of the blood) wurden während der französischen Monarchie alle Angehörige des königlichen Geschlechts der
Kapetinger bezeichnet, die dem Geschlecht in männlicher Aszendenz angehörten. Als Personen königlichen Geblüts kam ihnen eine Relevanz in der Nachfolgeregelung auf den französischen Thron zu. Weibliche Nachkommen (
princesse du sang) besaßen kein Nachfolgerecht. Traditionell wurden von den französischen Königen nur die Nachkommen König
Ludwigs IX. des Heiligen (1214–1270) als Geblütsprinzen anerkannt, betroffen waren davon die Angehörigen der
Häuser Valois und
Bourbon samt deren Nebenlinien. Dem
Haus Courtenay wurde deshalb der Geblütsrang von König
Ludwig XIV. (1643–1715) aberkannt, da dieses nicht von Ludwig IX. abstammte.