Ein
Prinzregent führt die
Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst (wegen Abwesenheit, Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder sonstiger Unmündigkeit) hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist. Regent wird meist der nach der
Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige
Agnat, also beispielsweise der
Kronprinz, sofern er volljährig ist. Für minderjährige Könige regierten häufig deren Onkel.