Das
Privilegium de non appellando (von ‚(be)nennen‘, ‚rufen‘; auch
Appellationsprivileg) wurde im Mittelalter vom
Kaiser vergeben und gab einem adeligen
Territorialherrn das Recht
(Ius), seinen Untertanen zu verbieten, den Kaiser als gerichtlich höhere
Instanz anzurufen (im heutigen Sprachgebrauch: „
Berufung einlegen“).