Programmmusik (von griechisch
prógramma, öffentliche Bekanntmachung) bezeichnet
Instrumentalmusik, die einem Programm aus dem außermusikalischen Bereich folgt. Der Zugang der Programmmusik steht damit im Gegensatz zur
absoluten Musik. Der Inhalt des Programms kann dabei der
Dichtung, der
Malerei, der
Natur, der
Technik oder der
Geschichte entnommen sein. Häufig gibt der Titel der Komposition einen Hinweis auf das Programm. In anderen Fällen stellen die Komponisten den Zusammenhang in einem erklärenden Text her. Seltener als der Instrumentalmusik wird Programmmusik dem Gesang übertragen, weil Gesang Sprache und vorgegebenen Inhalt grundsätzlich voraussetzt.