Das
Proletariat (von ‚die Nachkommenschaft‘) bezeichnete im
antiken Rom die
gesellschaftliche Schicht der landlosen und lohnabhängigen besitzlosen, aber nicht
versklavten Bürger im
Stadtstaat, die nicht steuer- und wehrpflichtig waren. Aus dem Lateinischen übernommen, taucht der Begriff im
16. Jahrhundert zuerst in England, später auch in anderen europäischen Ländern auf, wird jedoch erst seit der
Französischen Revolution zögernd als Bezeichnung konkret auf den damaligen
Vierten Stand (richtiger: auf die unterständischen, keinem der drei Stände angehörigen Schichten) bezogen. Um 1820 spricht
Henri de Saint-Simon zum ersten Mal von der
Klasse der Proletarier. Seit 1830 wird der Begriff zur Bezeichnung der
pauperisierten Unterschichten verwendet, die als Gefahr für die soziale und politische Stabilität angesehen werden. Dies tut z. B.
Lorenz von Stein, der die Gefahr im Bedürfnis der eigentums- und bildungslosen Proletarier sieht, „nicht ganz ohne jene Güter zu bleiben, die der Persönlichkeit erst ihren Wert verleihen.“ Etwa seit Mitte des
19. Jahrhunderts findet der Begriff vorzugsweise Anwendung auf die infolge der
Industriellen Revolution entstandene Industriearbeiterschaft. Nach
Karl Marx sind Proletarier Menschen, die nichts anderes besitzen als ihre Arbeitskraft, die also allein durch den
Verkauf ihrer Arbeitskraft ihren überwiegenden
Lebensunterhalt erzielen können.