Die
Provinzverwaltung stellte für den größten Teil der
finnischen Geschichte das System der staatlichen Verwaltung auf Regionalebene dar. Die Provinzen (, ) waren keine
Selbstverwaltungskörperschaft, sondern Bestandteil der
Exekutive der jeweiligen Zentralregierung. Die Provinzregierungen hatten weitgehende Aufgaben im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltungsaufsicht. An ihrer Spitze stand ein Landeshauptmann, der vom jeweiligen Staatsoberhaupt ernannt wurde.