Provisorische Zentralgewalt


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Provisorische Zentralgewalt
Die Provisorische Zentralgewalt war die Regierung des 1848 entstehenden Deutschen Reichs. Die Frankfurter Nationalversammlung schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz dazu die vorläufige Verfassungsordnung. Am 20. Dezember 1849 endete die Zentralgewalt, ihre Befugnisse übernahm eine Bundeszentralkommission von Österreich und Preußen.

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