Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, auf dem Weinetikett meist abgekürzt Q.b.A., war bis zum Jahr 2012 eine
Qualitätsstufe des Weines. Sie liegt über
Tafelwein und
Landwein aber unter
Prädikatswein. Im Gegensatz zu anderen Qualitätsstufen (z. B. Tafelwein) müssen die
Trauben aus einem einzigen der zugelassenen Anbaugebiete stammen. Die verwendeten
Weintrauben müssen ausschließlich von zugelassenen
Rebsorten der Art
Vitis vinifera stammen. Ist die Rebsorte noch im Zulassungsverfahren, so muss die Bezeichnung „aus Versuchsanbau“ auf dem Etikett vermerkt sein.