Eine
Quasipfarrei ist im
kanonischen Recht der
römisch-katholischen Kirche eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die „wegen besonderer Umstände noch nicht als
Pfarrei errichtet ist“ . Grund für den Status kann sein, dass für den Verband noch kein dauerhaftes Bestehen abzusehen ist; Pfarreien sind nach immer auf Dauer zu errichten. Im deutschen Sprachraum gängige Bezeichnungen sind
Pfarrvikarie,
Pfarrkuratie,
Pfarrrektorat,
selbstständige Kuratie,
Kuratgemeinde,
Rektoratspfarrei und
Lokalie. Die Kirche einer Quasipfarrei wird je nach regionalem Sprachgebrauch auch
Rektoratskirche,
Kuratiekirche oder
Vikariatskirche genannt.