Unter einer
Querschnittsmaterie versteht man in der
Rechtswissenschaft einen Gegenstand, der von mehreren rechtswissenschaftlichen Fächern bearbeitet wird. Dem entsprechen gegebenenfalls im
Öffentlichen Recht mehrere Kompetenztatbestände bei der
Rechtsetzung und bei der Ausführung der Gesetze durch die
öffentliche Verwaltung, und es können verschiedene
Gerichte bzw.
Gerichtsbarkeiten für Streitigkeiten aus dem betreffenden Bereich
zuständig sein. Mitunter spricht man dann auch von einer „komplexen Materie“, weil es hier an einer einheitlichen gesetzlichen Regelung fehlt.