Als
Römische Republik (
res publica –
Staat, wörtlich: „öffentliche Sache“) bezeichnet man die Staatsform des
römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der
Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Errichtung des
Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine
aristokratische Staatsform mit gewissen
demokratischen Elementen bezeichnen.