Der
römische Senat (
lat. senatus, abgeleitet von
senex „alt“) war bis zum Ende der
Republik die wichtigste Institution des
römischen Staates. Nicht nur der
Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch seine Mitglieder, die Senatoren, waren stets bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Personen. Obwohl die Rechte des Senats, der vornehmlich eine Versammlung ehemaliger Amtsträger war, und die Rechtskraft seiner Beschlüsse nie niedergeschrieben wurden, bestimmte er bis in die Zeit des
Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende
Spätantike.