Rücknahme (Verwaltungsrecht)


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Rücknahme (Verwaltungsrecht)
Die Rücknahme kennzeichnet nach deutschem Verwaltungsverfahrensrecht die Aufhebung eines bereits bei Erlass rechtswidrigen Verwaltungsaktes, der beispielsweise durch Täuschung oder Bestechung erwirkt worden war. Die Voraussetzungen dafür sind in  Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) geregelt. In den einzelnen Bundesländern bestehen zumeist fast gleichlautende Regelungen in den jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License