Rücktritt (Zivilrecht)


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Rücktritt (Zivilrecht)
Der Rücktritt ist die einseitige Kündigung (Auflösung) eines meist kürzlich geschlossenen Vertrages. Grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen, doch gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, unter welchen Umständen und wie ein Vertrag rückabwickelt werden kann (Rücktrittsrecht eines Vertragspartners). Meist ist eine Rücktrittsfrist zu beachten, innerhalb der nach Vertragsabschluss aufgekündigt werden kann.

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