Soziale Randgruppe (
Schweizerisch auch: Randständige) ist eine Bezeichnung für sehr verschiedene jeweils als nicht
integriert geltende
Bevölkerungsteile innerhalb der
Gesellschaft. Grundlage dieser Bezeichnung ist eine Vorstellung von Gesellschaft, die gekennzeichnet ist durch die beiden Annahmen eines (einigermaßen) einheitlichen und gut funktionierenden „Innen“ einerseits, und nicht integrierter oder integrierbarer „
Außenseiter“ andererseits. Bezugspunkt für die Frage nach der „Integration“ kann dabei entweder die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum (
Eigentum und
Einkommen) oder die Übereinstimmung in Bezug auf herrschende
soziale Normen und Gesetze sein; auch Überschneidungen hinsichtlich dieser beiden Ausgangspunkte sind möglich.