Rat des Bezirkes


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Rat des Bezirkes
Im Staatsaufbau der DDR waren die Räte der Bezirke die Exekutivorgane der jeweiligen Bezirkstage (Legislative) in den 14 Bezirken der DDR. Zudem war der hauptstädtische Magistrat von Berlin als Organ der Stadtverordnetenversammlung von Ost-Berlin einem Rat des Bezirkes gleichgestellt und in seinen Aufgaben, Rechten und Pflichten ebenbürtig.

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