Als
Droge werden im deutschen Sprachgebrauch stark wirksame
psychotrope Substanzen und Zubereitungen aus solchen bezeichnet. Allgemein weisen Drogen eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung auf. Traditionell als
Genussmittel verwendete oder als
Medikament eingestufte Drogen werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht als solche betrachtet, obwohl in geeigneter Dosierung und Einnahmeform ebenfalls
Rausch- oder erheblich veränderte
Bewusstseinszustände auftreten können.