Eine
Rechtsordnung ist nicht ein Gefüge „abstrakter“, vom Leben abgelöster Normen, sondern als
geltendes Recht ein Gefüge „
wirksamer“ Normen, die hinreichende Motivationskraft (notfalls auch Durchsetzungschancen) besitzen, das von ihnen vorgesehene Verhalten zu „bewirken“, kurz, Recht ist
law in action, das durch menschliches Handeln „zur Geltung gebracht“ wird und sich hierbei in die Lebenswirklichkeit der jeweiligen Kultur und deren Zeitgeist fügt.