Rechtmäßigkeit


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Rechtmäßigkeit
Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung.

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