Die
Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen
Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von
Recht und
Gesetz durch die Verwaltung (sog.
Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der
Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht.