Ein
Rechtsverhältnis ist die Beziehung zweier
Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem
Rechtsobjekt, soweit sie durch
rechtliche Kategorien bestimmt ist. Innerhalb einer
Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis dann anzunehmen, wenn die in Rede stehende Beziehung rechtlich geregelt ist.