Das
Rechtsgeschäft ist ein
Tatbestand, der aus mindestens einer
Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine
Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist. Das Rechtsgeschäft ist das Mittel zur Gestaltung von Rechtsbeziehungen, so begründet z. B. der Vertrag (Rechtsgeschäft) Rechte und Pflichten.