Rechtsgeschäft


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Rechtsgeschäft
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist. Das Rechtsgeschäft ist das Mittel zur Gestaltung von Rechtsbeziehungen, so begründet z. B. der Vertrag (Rechtsgeschäft) Rechte und Pflichten.

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