Rechtsweg nennt man den Zugang zur
Gerichtsbarkeit, meist im engeren Sinn des Zugangs zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs. Die häufigste Formulierung ist die, ein
Gericht „anzurufen“ bzw. den „Rechtsweg zu beschreiten“, vorausgesetzt, er ist „eröffnet“, das heißt, der richtige Zweig der Gerichtsbarkeit ist gewählt. Eine Frage der näheren Ausgestaltung des Rechtsweges ist es, ob innerhalb des jeweiligen Gerichtszweigs mehrere
Instanzen (Rechtszüge) eröffnet sind.