Rechtswirksamkeit


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Wirksamkeit (Recht)
Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen. Sie betrifft privatrechtliche rechtsgeschäftliche Willenserklärungen (insbesondere den Abschluss oder die Änderung von Verträgen und rechtsgestaltende Handlungen, etwa Mahnungen und Kündigungen); ferner, im öffentlichen Recht, normsetzende Akte (GesetzeVerordnungen und Satzungen) und Einzelakte (Verwaltungsakte, insbesondere behördliche Genehmigungen oder Untersagungsverfügungen).

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