Regalien


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Regalien
Als Regalien (lat.  ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates, heute in der Schweiz das ausschließliche Betätigungs- und Nutzungsrecht durch den Staat (Kanton).

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