Die
Regelleistung, auch als
Reserveleistung bezeichnet, gewährleistet die Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten
elektrischen Leistung bei unvorhergesehenen Ereignissen im
Stromnetz. Dazu können kurzfristig Leistungsanpassungen bei regelfähigen
Kraftwerken durchgeführt werden, schnell anlaufende Kraftwerke (z. B.
Gasturbinenkraftwerke) gestartet oder
Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt werden. Alternativ können bestimmte Stromkunden mit
Laststeuerung vom Netz getrennt werden. Oft ist diese Trennung nur für einen maximalen Zeitraum möglich, die
Regelenergie also wie bei Pumpspeichern begrenzt.