Der
Regierungsbezirk Trier war einer der drei
Regierungsbezirke von
Rheinland-Pfalz und zuvor einer der
preußischen Rheinprovinz. Er umfasste den Westen des Landes Rheinland-Pfalz. Mit der Umstrukturierung der Landesverwaltung zum 1. Januar 2000 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst und die Bezirksregierungen in die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bzw.
Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD)
Nord und
Süd überführt, die nunmehr für bestimmte Aufgabenbereiche im ganzen Land bzw. Landesteil und nicht mehr für alle Aufgaben innerhalb ihres bisherigen Bezirks zuständig sind. Ihre räumliche Zuständigkeit erstreckt sich daher teilweise auch auf das ganze Land. Der engere Zuständigkeitsbereich der SGD Nord umfasst das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Trier zusammen mit dem früheren
Regierungsbezirk Koblenz.