Die
Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im
Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der
Ministerialebene und den unteren
Landesbehörden sowie den Kommunen.