Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung,
Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen
Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind
politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach
Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8.