Das
Regionalisierungsgesetz genannte
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 4 des
Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Die Regionalisierung des
Schienenverkehrs ist einer der drei Hauptinhalte der
Bahnreform in Deutschland. Die aufgrund dieses Gesetzes verteilten Geldmittel werden als „Regionalisierungsmittel“ bezeichnet.