Die
Regionalplanung dient als regionale
Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der
Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (
Landesentwicklung) und kommunaler
Gemeindeentwicklung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Dabei arbeitet sie typischerweise mit Planungsmaßstäben zwischen 1:100.000 und 1:150.000.