Der
Regionalverband im
Bundesland Baden-Württemberg ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der
Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz ist. In Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Die Regionalverbände haben als "Organe" jeweils eine
Verbandsversammlung bzw. eine
Regionalversammlung und einen
Verbandsvorsitzenden bzw.
Regionaldirektor, der von der Verbandsversammlung gewählt wird.