Regionalverkehr bezeichnet nach
Schweizer Recht (
Personenbeförderungsgesetz) jenen Teil des öffentlichen Verkehrs, der der Grunderschliessung der Regionen dient. Er wird abgegrenzt vom
- Fernverkehr, der Landesteile und Regionen verbindet;
- Ortsverkehr, der die Feinerschliessung im Nahbereich wahrnimmt;
- Ausflugsverkehr, der keine Erschliessungsfunktion für ganzjährig bewohnte Ortschaften hat.