Regress (Recht)


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Regress (Recht)
Regress (lat.  „Rückkehr“) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Schadensersatzpflichtigen auf einen Dritten (zum Beispiel nach  BGB), der diesem gegenüber haftet. Dieser Regress im Sinne der Rechtswissenschaft ist vom Regress im Sinne der Logik zu unterscheiden.

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