Das
Reichsarbeitsgericht (RAG) war zwischen 1926 und 1945 ein oberstes Gericht des Deutschen Reichs mit Sitz in
Leipzig. Es wurde durch das
Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 geschaffen und war eine Revisionsinstanz für Arbeitssachen. Sein Nachfolger ist das
Bundesarbeitsgericht.