Reichsgericht (Österreich)


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Reichsgericht (Österreich)
Reichsgericht war die Bezeichnung des  öffentlich-rechtlichen Gerichtshofes der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Österreich-Ungarns, der von 1869 bis 1919 bestand. Der Gerichtshof mit Sitz in Wien übte dem Staatsgrundgesetz von 1867 zufolge bereits einige jener Funktionen aus, die in der Republik Österreich vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen werden, wurde aber entsprechenden Vorschlägen zum Trotz nicht umfassend mit der Verfassungsgerichtsbarkeit betraut.

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