Reichsgerichtsrat


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Reichsgerichtsrat
Reichsgerichtsrat war die Dienstbezeichnung eines (beisitzenden) Richters am Reichsgericht. Die Vorsitzenden Richter am Reichsgericht führten die Amtsbezeichnung Senatspräsident. Die Reichsgerichtsräte wurden durch die Länder vorgeschlagen.

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