Reichsgesetz


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Reichsgesetz
Als Reichsgesetze wurden im Reich diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Reichsebene verabschiedet worden sind. Sie wurden von den Reichstagen beschlossen und von dem jeweiligen Kaiser erlassen. In Deutschland werden Gesetze mit vergleichbarem normativen Charakter heute als Bundesgesetze verabschiedet.

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