Reichsgesetzblatt (Österreich)


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Reichsgesetzblatt (Österreich)
Das Reichsgesetzblatt (juristische Abkürzung: RGBl.) war von 1848 bis 1918 das amtliche Publikationsorgan der Kaiserlichen Patente, Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge der österreichischen Monarchie in ihrem jeweiligen Umfang. Von 1870 an galt es nur in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern der nunmehrigen Realunion Österreich-Ungarn.

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