Reichshofrat


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Reichshofrat
Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der Reichshofrat war allerdings allein für die Reichslehen und kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betreffende Angelegenheiten zuständig. Reichshofrat lautete auch der Titel der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums. Ihr Vorsitzender war der Reichshofratspräsident.

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