Reichsjustizgesetze


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Reichsjustizgesetze
Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Sie umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Konkursordnung und andere Einführungs- und Nebengesetze wie beispielsweise die Rechtsanwaltsordnung oder das Gerichtskostengesetz.

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