Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (Kürzel:
RKF, auch
RKFDV) war die vom
Reichsführer SS Heinrich Himmler bei der Erledigung der ihm von
Adolf Hitler im sogenannten „Erlass zur Festigung des deutschen
Volkstums“ vom 7. Oktober 1939 übertragenen Aufgaben geführte Amtsbezeichnung. Diese Aufgaben umfassten die Rückführung zur „endgültigen
Heimkehr in das Reich“ von
Reichs- und
Volksdeutschen aus dem Ausland, die „Ausschaltung des schädigenden Einflusses“ von „volksfremden Bevölkerungsteilen auf Reich und deutsche
Volksgemeinschaft“ und „die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch
Umsiedlung“.