Das
Reichsnaturschutzgesetz (
RNG) vom 26. Juni 1935 (
RGBl. I. S. 821) regelte erstmals in Deutschland die amtlichen Belange des
Naturschutzes, definierte Schutzzonen und führte den Begriff des
Landschaftsschutzgebietes ein. Auch wurde der
Artenschutz für Pflanzen und
nicht jagdbare Tiere damit erstmals gesetzlich festgeschrieben. Das RNG bildete bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze (Gesetz zur Pflege und Erhaltung der heimatlichen Natur 1954
DDR,
Bundesnaturschutzgesetz 1976
BRD, Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung 1997
Österreich) die Grundlage für staatliches Naturschutzhandeln in Deutschland und Österreich.