Reichsrayongesetz
Reichsrayongesetz
Das
Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 (
RGBl. S. 459), kurz
Reichsrayongesetz, war eine
baupolizeiliche Vorschrift des
deutschen Kaiserreiches.