Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden.