Reichsverwaltungsgericht


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Reichsverwaltungsgericht
Das Reichsverwaltungsgericht war ein bereits im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik vorgesehener, jedoch erst im Dritten Reich errichteter Gerichtshof. Es sollte oberste Instanz der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden. Dieses Ziel wurde jedoch nie erreicht.

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