Die
Reisegewerbekarte (RGK) ist ein Dokument, in dem die
Ordnungsbehörde die Erlaubnis für das Betreiben eines
Reisegewerbes bescheinigt ( der
Gewerbeordnung). Die Karte wird auf Antrag und auf Lebenszeit (außer es wurde etwas anderes beantragt) unter Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- oder Vereinsregister, eines
Führungszeugnisses, eines Auszuges aus dem
Gewerbezentralregister und eventuell einer Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgestellt. Sie berechtigt nur zu den in der Karte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.